Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) für Unternehmen mit mindestens 3000 und ab 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden. Das Regelwerk verpflichtet Firmen dazu, ihre eigenen Arbeitsprozesse und Lieferketten auf Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- und Arbeitsschutz zu durchleuchten. Die Nachverfolgung der Lieferkette ist nur mit digitalen Mitteln möglich. Hier kommt die Blockchain ins Spiel. Vereinfacht gesagt eine gigantische Datenbank, in die Informationen eingehen, aber aus der keine Informationen gelöscht werden können. Komplexe Lieferketten können damit transparent und umfassend nachverfolgbar gemacht werden.
Wie der Einsatz der Blockchain-Technologie funktioniert und welche weiteren Einsatzgebiete es für den Mittelstand gibt, hat das Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe in seiner Broschüre „Blockchain – Transparent, sicher und unveränderbar? Aus der Praxis: Potenziale und Herausforderungen für KMU“ zusammengefasst.
Für den 360 Grad-Blick wird auch auf die noch bestehenden Herausforderungen etwa bei den Stichworten Datenqualität oder Komplexität eingegangen, die bei der Blockchain-Technologie bestehen.
Um regulatorische Vorgaben einzuhalten, ist es für mittelständische Unternehmen wichtig, sich schon jetzt mit passenden Technologien auseinanderzusetzen und Partner zu finden, die sie bei der Einführung unterstützen.